Eltern
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft.
Die Schulpflegschaft wählt zu Beginn eines jeden Schuljahres aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und einen Schriftführer. Das Wahlverfahren ist in § 9 der MiSchO geregelt.
Zudem wählt die Schulpflegschaft zu Beginn jeden Schuljahres aus ihrer Mitte zwei Vertreter und drei Stellvertreter für die Schulkonferenz (s. § 6 (2)). Diese sind in der Schulkonferenz in ihren Entscheidungen frei, sollen aber in wichtigen Fragen vor der Abstimmung in der Schulkonferenz die Schulpflegschaft hören.
Die Vertreter der Erziehungsberechtigten in der Schulkonferenz informieren die Schulpflegschaft über die Beratungen und Entscheidungen der Schulkonferenz.
Gewählte Elternvertreter der Schulkonferenz im Schuljahr 2012/13:
Herr Heinrich Müller
Frau Sigrid Gehrlein
Herr Dr. Gisbert Fuchs
Herr Robert Kast
Herr Jörg Rosenberger
Frau Daniela Oktar














