Schulkonferenz

Die Schulkonferenz berät und entscheidet als Beschlussorgan der Schule in demokratischem, partnerschaftlichem Zusammenwirken über alle Fragen, die die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule sowie die Schulorganisation betreffen, sofern nicht andere Mitwirkungsorgane dafür ausschließlich zuständig sind. Sie kann Empfehlungen an die anderen Mitwirkungsorgane beschließen (vgl. MiSchO § 6 (1)).

Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin, der Schulpflegschaftsvorsitzende, die Schülersprecherin, je zwei gewählte Vertreter der Eltern und der Schülerinnen sowie drei gewählte Vertreter des Lehrerkollegiums.

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