Begabtenförderung

Förderung besonderer Begabungen in einzelnen Fächern

Fachlehrer einzelner Fächer verhelfen begabten Schülerinnen zur Teilnahme an Wettbewerben, Akademien oder schulübergreifenden Arbeitsgemeinschaften.

Individuelles Überspringen einzelner Jahrgangsstufen

Auf Antrag können einzelne Schülerinnen eine Jahrgangsstufe überspringen. Die Entscheidung über die Möglichkeit wird von allen Lehrern der Schülerin gemeinsam in einer Klassenkonferenz getroffen.

Enrichment in den Jahrgangsstufen 9 und 10

Da es sich bei dieser Förderart um ein besonderes MGJ-eigenes Modell handelt, wird es im Folgenden ausführlicher erläutert:

Alle Lehrer und Lehrerinnen, die in den Klassen 5 bis 8 unterrichten, beobachten und berichten über den Leistungsstand.Ergebnisse werden in den Erprobungsstufen- und Versetzungskonferenzen ausgewertet. Die Schülerinnen, die für Fördermaßnahmen in Frage kommen, müssen in allen Fächern gute Noten aufweisen, soziale Kompetenz haben und in ihrer Persönlichkeit gefestigt sein.

Am Ende von Klasse 9.1 wird den Eltern in einem Brief, der durch ein Beratungsgespräch ergänzt wird, mitgeteilt, dass ihre Tochter zur Begabtenförderung vorgesehen ist. Dieser Brief enthält u. a. folgende Punkte:

  • Spezifizierung der Pflichten, die von der Schülerin zu übernehmen sind
  • Spezifizierung der Ziele, die durch die Begabtenförderung erreicht werden sollen
  • Hinweis, dass mit Einstieg in die Begabtenförderung keine Garantie auf späteres Überspringen verbunden ist
  • Hinweis, dass die Anmeldung der Tochter zu Maßnahmen der Begabtenförderung für die Enrichmentphase verbindlich ist

In den Jahrgangsstufen 9.2 und 10.1 erfolgt ein Enrichment durch zusätzliche Wochenstunden mit Unterricht in den Fächern Deutsch, 1. oder 2. Fremdsprache, Naturwissenschaften, Mathematik o.a..
Der Zusatzunterricht erfolgt fächerübergreifend oder fachspezifisch über einen längeren Zeitraum; die Reihenfolge der Fächer wird für jeden Jahrgang 9 neu festgelegt. Die Inhalte des Zusatzunterrichts sind von den jeweiligen Fachkonferenzen erarbeitet.
Organisatorisch ist im Stundenplan der Jahrgangsstufen 9.2 und 10.1 im Anschluss an die normale Unterrichtszeit ein Doppelstundenblock wöchentlich, z. B. 7./8. Stunde, an einem bestimmten Wochentag eingeplant.
Nach Ablauf der Enrichmentphase wird erneut geprüft, ob die Schülerin die Voraussetzungen für die Schulzeitverkürzung durch Überspringen erfüllt.
Im ersten Quartal des 1. Halbjahres, spätestens zu den Herbstferien wird die Entscheidung von Seiten der Schule getroffen, ob die Schülerin für ein Überspringen der Jgst. 10.2 und 11.1 in Frage kommt, spätestens mit dem Ende des Kalenderjahres muss die Entscheidung von Seiten der Eltern/Schülerin getroffen werden.
Zur Begleitung, Beratung und Betreuung der Schülerinnen, die an dieser Maßnahme der Begabtenförderung teilnehmen, stehen Beratungslehrer zur Verfügung, die auch die Weiterförderung der betreffenden Schülerinnen nach dem Überspringen betreuen.
Zur Zeit wird darüber beraten, ob diese Art der Förderung auch für Schülerinnen, die nach 12 Schuljahren (G8) Abitur machen, fortgeführt wird.

Ansprechpartner: Frau Monika Herzog, Frau Kegel und Frau Dr. Langenberg-Pelzer

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